FFZ Fahrerausbildung Stufe 1
Allgemeine Ausbildung Stufe 1 gemäß BGV D27 (DGUV Vorschrift 68)
Voraussetzung zur Teilnahme:
Alle Personen geeignet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine körperliche und geistige Eignung sowie Zuverlässigkeit besitzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Abschluss:
Nach erfolgreichem Abschluss der Stufe 1 erhält der Teilnehmer einen zertifizierten Staplerschein, der zur Führung von Flurförderzeugen berechtigt.
Hintergrund:
Gabelstapler sind in vielen Unternehmen unverzichtbar, aber sie bergen auch Risiken. Um Unfälle zu vermeiden, müssen Bediener in Deutschland gemäß der DGUV Vorschrift 68 und Regel 308-001 geschult sein. Diese Ausbildung vermittelt das nötige Wissen und die Praxis, um Flurförderzeuge sicher und effizient zu bedienen.
Durch die Schulung erhöhen Sie nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern erfüllen auch die gesetzlichen Anforderungen.
Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter mit Fahrausweis für Gabelstapler, Zugmaschinen u.ä.
Ausbildungsinhalte:
Teoretische Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen
- Vorschriften und Verantwortung
- Aufbau und Funktion des Gabelstaplers
- Standsicherheit
- Betrieb und regelmäßige Prüfung des Staplers
- Verkehrswege und Verkehrszeichen
- Physikalisches Verhalten des Staplers
- Umgang mit Last
- Einweisung und tägliche Einsatzkontrolle
- Hinweise auf Gefährdungen
- Praktische Fahr – und Stapelübungen
- Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Dauer:
Die Grundausbildung dauert in der Regel zwei bis drei Tage, je nach Bedarf und Teilnehmerzahl.
Ort:
Die Schulung kann sowohl als Inhouse-Ausbildung bei Ihnen vor Ort als auch als offene Ausbildung an einem unserer Standorte durchgeführt werden.