FAQ zur Staplerausbildung

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Die Staplerausbildung ist ein spezieller Kurs, der Personen darauf vorbereitet, sicher und effizient Gabelstapler zu bedienen. Diese Ausbildung umfasst theoretische und praktische Schulungen sowie eine abschließende Prüfung.

Das Bedienen eines Gabelstaplers ohne entsprechende Ausbildung ist gesetzlich nicht erlaubt. Eine ordnungsgemäße Ausbildung ist notwendig, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und um Unfälle zu vermeiden.

Jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und körperlich sowie geistig in der Lage ist, einen Gabelstapler sicher zu bedienen, kann an der Ausbildung teilnehmen. Ein ärztliches Attest kann erforderlich sein.

Die Dauer der Staplerausbildung unterscheidet sich je nach Ausbildungsstufe:

⦁ Allgemeine Ausbildung (Stufe 1): Diese Grundausbildung dauert in der Regel zwei bis drei Tage, abhängig von den spezifischen Anforderungen und dem Lernfortschritt der Teilnehmer. Sie wird am Frontstapler durchgeführt.

⦁ Zusatzausbildung (Stufe 2): Diese Schulung dauert je nach Bauart des Geräts (z. B. Schubmaststapler, Teleskopstapler, Schmalgangstapler) zwischen einem und drei Tagen. Die Teilnehmer müssen die allgemeine Ausbildung bereits abgeschlossen haben.

⦁ Betriebliche Ausbildung (Stufe 3): Diese Ausbildung findet im Unternehmen statt und kann je nach spezifischen betrieblichen Anforderungen und Bedingungen variieren.

Die Kosten für die Staplerausbildung variieren je nach Anbieter und Umfang des Kurses. Durchschnittlich liegen die Kosten zwischen 200 und 300 Euro.

Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Dazu gehören:
⦁ Grundlagen der Arbeitssicherheit
⦁ Aufbau und Funktion von Gabelstaplern
⦁ Richtiges Heben und Transportieren von Lasten
⦁ Praxisübungen mit dem Gabelstapler
⦁ Abschlussprüfung (theoretisch und praktisch)

Ja, gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine entsprechende Ausbildung erforderlich, um Gabelstapler zu bedienen.

Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfungen erhältst du den Staplerschein. Dieser bescheinigt, dass du die notwendige Ausbildung absolviert hast und berechtigt dich, Gabelstapler zu fahren.

Der Staplerschein selbst ist unbegrenzt gültig. Allerdings empfehlen die Berufsgenossenschaften regelmäßige Auffrischungskurse, um die Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.

Staplerausbildungen werden an verschiedenen Orten angeboten. Es gibt die Möglichkeit, die Ausbildung in spezialisierten Schulungszentren oder direkt bei Ihnen vor Ort im Unternehmen durchzuführen. Letzteres nennt sich Inhouse-Ausbildung oder Ausbildung in Ihrem Unternehmen.

Die Inhouse-Ausbildung ist eine sehr beliebte Option, bei der die Staplerausbildung direkt in Ihrem Unternehmen durchgeführt wird. Ein Ausbilder kommt zu Ihnen und schult Ihre Mitarbeiter vor Ort. Dies hat den Vorteil, dass die Schulung in der gewohnten Arbeitsumgebung stattfindet und spezifische betriebliche Gegebenheiten berücksichtigt werden können.

Die Inhouse-Ausbildung bietet mehrere Vorteile:
⦁ Schulung in der gewohnten Arbeitsumgebung
⦁ Berücksichtigung spezifischer betrieblicher Anforderungen
⦁ Flexible Terminplanung
⦁ Keine Reisekosten für die Teilnehmer
⦁ Möglichkeit zur Schulung mehrerer Mitarbeiter gleichzeitig

Eine offene Ausbildung ist ein Kurs, den jeder Interessierte besuchen kann. Wir bieten diese Kurse in Görlitz an. Die Termine werden auf Nachfrage festgelegt, sodass sich jeder anmelden und teilnehmen kann.

Wir bieten die Staplerausbildung in vier Sprachen an: Deutsch, Ukrainisch, Polnisch und Russisch. Dadurch können wir sicherstellen, dass möglichst viele Teilnehmer die Inhalte bestmöglich verstehen und umsetzen können.

Für die Staplerausbildung gelten insbesondere die folgenden DGUV-Vorschriften:
⦁ DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Diese Vorschrift legt die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest.
⦁ DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge): Diese Vorschrift regelt die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen, einschließlich Gabelstaplern, und die Qualifikation der Fahrer.
⦁ DGUV Grundsatz 308-001 (Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand): Dieser Grundsatz beschreibt die Anforderungen an die Ausbildung und Beauftragung von Gabelstaplerfahrern.

Laut DGUV müssen Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein, körperlich und geistig geeignet sein und eine Ausbildung unter fachkundiger Anleitung absolvieren. Ein ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung kann erforderlich sein.

Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung sowohl theoretische als auch praktische Teile umfasst. Dazu gehören:
⦁ Rechtsgrundlagen und Unfallverhütungsvorschriften
⦁ Aufbau und Funktion von Gabelstaplern
⦁ Standsicherheit und Lastdiagramme
⦁ Fahrübungen und praktische Handhabung
⦁ Prüfung und Beauftragung

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil, der Fragen zu den vermittelten Inhalten umfasst, und einem praktischen Teil, bei dem die Teilnehmer ihre Fähigkeiten im Umgang mit dem Gabelstapler demonstrieren müssen. Beide Teile müssen erfolgreich bestanden werden, um den Staplerschein zu erhalten.

Weitere Informationen und die genauen Texte der DGUV-Vorschriften und -Regeln findest du auf der offiziellen Website der DGUV. Dort sind alle relevanten Dokumente und Publikationen zugänglich.

Wir bieten qualitativ hochwertige Staplerausbildungen in vier Sprachen (Deutsch, Polnisch, Ukrainisch und Russisch) deutschlandweit an. Unsere Ausbilder sind hochqualifiziert und verfügen über langjährige Erfahrung. Darüber hinaus legen wir großen Wert auf die individuelle Betreuung und praxisnahe Schulung unserer Teilnehmer.

Die Vorschrift 68 bezieht sich auf die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Diese Vorschrift regelt unter anderem die Anforderungen an die Ausbildung und den Einsatz von Gabelstaplerfahrern, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die Kurse führen wir in einer von diesen Sprachen:

  • Deutsch
  • Polnisch
  • Ukrainisch
  • Russisch

Wir bieten Staplerausbildung auch auf Polnisch an, sodass die Teilnehmer die Schulung in ihrer Muttersprache absolvieren können. Dies erleichtert das Verständnis der Sicherheitsvorschriften und technischen Details erheblich.

Unsere Staplerausbildung ist ebenfalls auf Ukrainisch verfügbar. Wir stellen sicher, dass alle Materialien und Anweisungen in Ihrer Muttersprache bereitgestellt werden, um ein optimales Lernumfeld zu gewährleisten.

Für russischsprachige Teilnehmer bieten wir die Staplerausbildung auf Russisch an. Unsere Ausbilder sprechen fließend Russisch und können somit effektiv und verständlich schulen.

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften müssen Staplerfahrer einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen. Diese jährliche Unterweisung dient dazu, das Wissen und die Fähigkeiten der Staplerfahrer aufzufrischen und sicherzustellen, dass sie stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitsvorschriften und -praktiken sind.

Nach Abschluss der Staplerausbildung sind Sie berechtigt, verschiedene Typen von Gabelstaplern zu fahren, je nach absolvierter Ausbildungsstufe:
⦁ Allgemeine Ausbildung (Stufe 1): Berechtigt zum Fahren von Frontstaplern. Nach einer zusätzlichen Unterweisung dürfen Sie auch kleinere Geräte wie Handhubwagen und Elektro-Hubwagen bedienen.
⦁ Zusatzausbildung (Stufe 2): Berechtigt zum Fahren von speziellen Staplertypen wie Schubmaststapler, Teleskopstapler und Schmalgangstapler, je nach spezifischer Zusatzausbildung.
⦁ Betriebliche Ausbildung (Stufe 3): Berechtigt zum Fahren von Gabelstaplern unter spezifischen betrieblichen Bedingungen und Anforderungen.